Was ist los am Horn von Afrika? – 10. Mai 2016, 19.30 Uhr

Das Horn von Afrika ist ein chronischer Krisenherd: Gewaltkonflikte in Teilen Somalias, ein ungelöster Grenzkonflikt zwischen Äthiopien und Eritrea, Staatszerfall, Bürger-kriege und Aufstände, katastrophale Hungersnöte und Menschenrechtsverletzungen kennzeichnen die Region. In Eritrea herrscht eine brutale Diktatur, Somalia ist ein zerfallender und Äthiopien ein autoritärer Staat. Aus dieser Region machen sich große Teile der Bevölkerung auf die Flucht und ihre Gründe sind vielfältig.

Ludger Schadomsky, Amharische Redaktion Deutsche Welle

Regent Lemma-Wiegand, Asyl e.V. Hildesheim Korrespondenten vor Ort (via Skype)

Moderation: Dr. Wolfgang Uellenberg-van Dawen

Di, 10. Mai 2016 um 19.30 Uhr

Köln / Domforum,  Domkloster 3,  Eintritt frei

Unfaire Handelsbeziehungen und Rüstungsexporte – 13. April 2016 um 19.30 Uhr

EU Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat auf den eklatanten Widerspruch zwischen der Entwicklungszusammenarbeit der EU und ihrer Freihandelspolitik hingewiesen: Einerseits werden sinnvolle Projekte vereinbart, anderer-seits zerstören hochsubventionierte Exporte die Lebensgrundlagen von Millionen. Globalisierung steht in dieser Hinsicht für eine neue Stufe der Kolonialisierung. Zudem: an jedem Krieg oder Bürgerkrieg und an jeder Krise verdienen Europäer — die Waffenprodu-zenten und Waffenexporteure. Europa und Deutschland sind mitverantwortlich für Flucht und Vertreibung. Welche Ziele verfolgt die EU in den Wirtschaftsbeziehungen mit Afrika und dem Nahen Osten? Was muss geändert werden?

Andreas Dieterich, Brot für die Welt

Rex Osa, Voice Refugee Forum

Dr. Dierk Hirschei, ver.di Bundesverwaltung

Moderation: Dr. Wolfgang Uellenberg-van Dawen

Mi, 13. April 2016 um 19.30 Uhr

Köln / FORUM VHS im Museum / Cäcilienstr, 29-33 / Eintritt frei

Wie sicher ist der Westbalkan? – 10. März 2016 um 19.30 Uhr

Trotz EU Verwaltung und stationierter Bundeswehr machen sich Menschen aus dem Kosovo auf den Weg nach Deutschland. Auch die jungen Demokratien in Albanien, Monte-negro, Serbien, Bosnien – Herzegowina und Mazedonien können wenig Sicherheit bieten. Um Menschen aus diesen Ländern rasch abschieben zu können, greifen Deutschland und die EU zur juristischen Konstruktion der sicheren Herkunftsländer. Mit welchen Hoffnungen kom-men diese Flüchtenden nach Deutschland? Was bewegt Sie wirklich? Wie kann den aus diesen Ländern flüchtenden Roma ausreichend Schutz geboten werden? Welches Engagement braucht Köln?

Prof. Dr. Wolf-Dietrich Bukow

Moderation: Dr. Wolfgang Uellenberg-van Dawen

Do, 10. März 2016 um 19.30 Uhr

Köln / Melanchthon-Akademie Kartäuserwall 24b / Eintritt frei

Bildungsreihe zum Thema Fluchtursachen

Nach den Veranstaltungen 2015 unter zum Thema „Einwanderungsland Deutschland“ wird die Kooperation 2016 weitergeführt. Zu der neuen Bildungsreihe, die sich mit „Fluchtursachen“ beschäftigt, die der Kölner Runde Tisch in Zusammenarbeit mit dem Katholischen Bildungswerk, der Melanchthon Akademie, dem Friedensbildungswerk und der VHS veranstaltet, laden wir Sie herzlich zur Teilnahme ein. Für die Podien konnten wir Migrantinnen und Migranten, Journalistinnen und Journalisten der DW sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, NGOs und Gewerkschaften gewinnen.

Eine komplette Übersicht der Themen und Termine finden Sie hier.

Das Asylpaket II: Menschenrechte in Gefahr

Die Bundesregierung setzt mit dem am 3. Februar 2016 beschlossenen Asylpaket II auf eine Politik von Härte und Unverhältnismäßigkeit gegenüber Menschen auf der Flucht, kritisieren Amnesty International, Deutscher Anwaltverein (DAV) und PRO ASYL.

„Die neuen beschleunigten Verfahren gefährden massiv die Menschenrechte von Flüchtlingen“, sagt Selmin Çalışkan, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland. „Anstatt zu gewährleisten, dass Asylanträge einfach schneller bearbeitet werden, was gerade für die Betroffenen wichtig ist, werden die Verfahren verschlechtert. Der Zeitdruck auf die Sachbearbeiter wird erhöht, und die individuellen Gründe für Flucht und Asyl können kaum noch geprüft werden.“

Bei den Schnellverfahren gelten extrem kurze Fristen. Insbesondere Flüchtlinge ohne Papiere werden diesen Verfahren unterworfen, weil ihnen eine mangelnde Mitwirkungsbereitschaft im Asylverfahren unterstellt wird. Damit wird das Schnellverfahren zum Standardverfahren. Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt warnt: „Es darf keine rechtsschutzfreien Räume geben, Schnell-Ablehnungen dürfen nicht zum Standard werden.“

In den besonderen Aufnahmezentren ist keine kostenlose Rechtsberatung vorgesehen. Faire Asylverfahren und die Korrektur von Fehlentscheidungen durch die Arbeit von Rechtsanwälten sowie Gerichten werden kaum noch möglich sein. „Um der Rechtsweggarantie des Grundgesetzes zu entsprechen, ist es erforderlich, dass jeder Flüchtling in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit hat, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen“, sagt Rechtsanwältin Gisela Seidler, Vorsitzende des Ausschusses Ausländer- und Asylrecht des Deutschen Anwaltvereins. „Deshalb ist es erforderlich, neue Modelle der Finanzierung der anwaltlichen Beratung zu finden.“ Wegen des jüngst eingeführten Sachleistungsprinzips verfügen viele Asylsuchende gar nicht über die finanziellen Mittel, um einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Selbst Menschen, die krank oder durch Erlebnisse in ihrem Herkunftsland schwer traumatisiert sind, können mit dem neuen Gesetz leichter abgeschoben werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von Gesetzes wegen eine Vermutung besteht, „dass der Abschiebung gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen“. Reichen Kranke ein ärztliches Attest nicht unverzüglich ein, bleibt dieses unberücksichtigt. Atteste von Psychotherapeuten sollen nicht ausreichen, obwohl hier eine besondere Expertise in der Traumabehandlung und -diagnose besteht. „Die Regierung gefährdet so das Leben und die Gesundheit der Betroffenen“, kritisiert Burkhardt.

Laut Gesetzentwurf soll der Familiennachzug für subsidiär Geschützte, zum Beispiel Menschen aus Kriegsgebieten, für zwei Jahre ausgesetzt werden. In der Praxis würde dies mit dem Asylverfahren und der Bearbeitungszeit für den Antrag auf Zusammenführung eine mehrjährige Trennung von Familien bedeuten. Die drohende Aussetzung des Familiennachzugs wird den derzeitigen Trend verstärken, dass Kleinkinder, Kinder und Frauen sich auf die lebensgefährliche Fluchtroute und in die Hände von Schleusern begeben. „Mit dieser Politik unterläuft die Bundesregierung ihren selbstgestellten Anspruch auf eine zügige Integration in Deutschland“, sagt Çalışkan. „Die Zusammenführung mit ihrer Familie und das Wissen um ihre Sicherheit sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass Geflüchtete Perspektiven für das Leben in einem neuen Land entwickeln und Traumata von Krieg und Flucht verarbeiten können.“

Der Vorschlag, Tunesien, Algerien und Marokko zu „sicheren“ Herkunftsstaaten zu erklären, stößt auf massive Kritik. Çalışkan: „Das Konzept der ’sicheren Herkunftsländer‘ ist nicht mit dem Recht auf ein individuelles Asylverfahren vereinbar. In Bezug auf die Maghreb-Staaten scheint die dortige Menschenrechtssituation bei den Überlegungen überhaupt keine Rolle gespielt zu haben.“ In Marokko und Tunesien dokumentiert Amnesty seit Jahren Folter durch Polizei und Sicherheitskräfte. In beiden Ländern wurden Homosexuelle wegen ihrer sexuellen Orientierung vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt. In Tunesien, aber auch in Algerien, wird das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt.

Die Organisationen werfen der Bundesregierung vor, Menschenrechtsverletzungen in diesen Staaten zu ignorieren und stattdessen Persil-Scheine auszustellen, die dazu führen, dass in den Eilverfahren die Fluchtgründe praktisch nicht mehr geprüft werden.

Quelle: Pressemeldung von Amnesty International – Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.

Zum Weiterlesen: Aspekte, die menschenrechtlich sowie rechtstaatlich bedenklich sind: