Deutliche Korrekturen der Sondierungsergebnisse in der Flüchtlings- und Einwanderungspolitik gefordert

Pressemitteilung des Runden Tisches:

Schreiben an die Kölner Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD.

Ein schneller und unbürokratischer Familiennachzug für subsidiär Geschützte, frühzeitige Integration in den Kommunen und deutliche Erleichterungen im Bleiberecht für langjährig Geduldete sowie ein großzügiges Einwanderungsgesetz sind die wesentlichen Forderungen des Kölner Runden Tischs für Integration für die Koalitionsverhandlungen und die weiteren Gesetzgebungsverfahren.

In dem von Wolfgang Uellenberg – van Dawen als Sprecher und den stellvertretenden Sprecherinnen Hannelore Bartscherer, der Vorsitzenden des Kölner Katholikenausschusses sowie der Pfarrerin Reinhild Widdig als Vertreterin der evangelischen Kirche unterzeichneten Brief werden die Kölner Bundestagsabgeordneten von SPD und CDU zu deutlichen Korrekturen gegenüber dem, was SPD und Union in der Flüchtlings- und Migrationspolitik ausgehandelt haben, aufgefordert.

In dem Schreiben heißt es:

„Die vorliegenden Sondierungsergebnisse zum Familiennachzug sind weder zielführend noch nachvollziehbar. Dies gilt für die Begrenzung des Nachzugs auf 1000 Menschen im Monat wie für die in einem Vorschaltgesetz festzulegenden Beschränkungen der Nachzugsberechtigung.“

Eine feste Obergrenze zu Lasten der Aufnahme von Geflüchteten, des Familiennachzugs sowie der legalen Einreise im Rahmen der Resettlement Programme der UN führen, lehnt der Kölner Runde Tisch ab.

Hingegen fordert er „die schnelle Zuweisung Geflüchteter an die Kommunen. Monatelange Aufenthalte in Aufnahmelagern stehen dem entgegen.

„Die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsländer zur Verfahrensbeschleunigung wie es im Sondierungspapier heißt, lehnen wir ebenso ab, denn sie ordnet Menschenrechte den Interessen der Innenbehörden unter.“ Kritisiert Wolfgang Uellenberg van Dawen

Stattdessen fordert der Kölner Runde Tisch für Integration Erleichterungen beim Bleiberecht für langjährig geduldete. „Voraussetzung für die Erlangung des Bleiberechts sind auch Identitätspapiere, die aber gerade von Flüchtlingen, insbesondere Kriegsflüchtlingen, oft nicht vorgelegt werden können. Dies gilt insbesondere für die Kinder von Flüchtlingen, deren Eltern keine Papiere besitzen. Letztere dürfen wegen der Papierlosigkeit ihrer Eltern beim Erwerb des Bleiberechts nicht schlechter gestellt werden als andere Kinder und Jugendliche.“

Für zaghaft und wenig zukunftsorientiert hält der Runde Tisch für Integration die Passage über ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. „Die angestrebte gesetzliche Regelung der Fachkräfteeinwanderung darf sich nicht auf eine kleine Zahl hochqualifizierter Menschen beschränken, sondern muss vielen jungen und motivierten Menschen etwa aus Afrika oder aus Balkanländern den Zugang zu guter Ausbildung und Arbeit eröffnen. Den aufnehmenden Kommunen muss eine ausreichende Unterstützung zugesichert werden.“