Kölner Runder Tisch für Integration fordert eine großzügige Einwanderungsgesetzgebung, legale Einreise, Bleiberecht und Familiennachzug für Geflüchtete und lehnt Flüchtlingslager und eine zahlenmäßige Begrenzung für die Aufnahme Geflüchteter ab.
In einem Brief hat der Kölner Runde Tisch für Integration den neu gewählten Bundestagsabgeordneten aus Köln und der Region „Anforderungen an eine menschenwürdige und integrative Flüchtlings- und Einwanderungspolitik aus kommunaler Sicht“ mit auf den Weg gegeben.
Darin plädiert er für eine Einwanderungsgesetzgebung, die „mehr Menschen das Recht geben (soll) in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen und ihren Lebensmittelpunkt zu finden. Dies darf sich nicht nur auf eine kleine Schicht von hochqualifizierten Fachkräften beschränken, sondern muss gerade jungen und motivierten Menschen etwa aus Afrika oder den Balkanstaaten den Zugang zu guter Arbeit, zur Ausbildung und zum Studium mit einer anschließenden Beschäftigung ermöglichen. Eine Einwanderungsgesetzgebung muss jedoch ebenso die Rahmenbedingungen dort mit in den Blick nehmen, wo die Eingewanderten arbeiten und leben, in den Kommunen. Deutschland darf nicht noch einmal den Fehler machen, dass Arbeitskräfte geholt wurden und Menschen gekommen sind, die gute Arbeits- und gute Lebensbedingungen brauchen“.
In der Flüchtlingspolitik muss die Trennung von Flüchtlingen in solche mit und ohne Bleiberechtsperspektive im Zugang zu Arbeit, Bildung und Integrationsangeboten aufgehoben werden. „Langjährig Geduldete benötigen endlich ein Bleiberecht, so wie dies Rat und Verwaltung in Köln mit ihren Möglichkeiten realisieren wollen“.
„Notwendig ist die Aufhebung aller Beschränkungen der Familienzusammenführung wie der für subsidiär Geschützte. Solche Beschränkungen behindern Integration und sie widersprechen unserem Grundgesetz.“
Statt Ausdehnung der Liste sicherer Herkunftsländer und weiterer Abkommen der EU mit afrikanischen Staaten oder Libyen zur Abwehr von Geflüchteten fordert der Runde Tisch „legale Einreisemöglichkeiten, die eine Prüfung des Schutzanspruches in Europa gewährleisten.“
Flüchtlingsaufnahme- oder Einreisezentren werden prinzipiell abgelehnt. „Wer Menschen in Lager sperrt, um sie über Monate bürokratischen bzw. gerichtlichen Entscheidungsverfahren zu unterwerfen ohne ausreichenden rechtlichen Beistand, ohne Integrationsangebote, ohne die Zeit für eine ausreichende Gesundheitsversorgung und professionelle Hilfe bei Traumata, ohne Solidarität und Hilfe ihrer Mitmenschen, getrennt noch von anderen Familienangehörigen verstößt gegen den Artikel 1 Absatz 1 unseres Grundgesetzes. Er stellt das Interesse des Staates über die Würde und die Rechte schutzsuchender Menschen.“
Der Kölner Runde Tisch lehnt auch die von den Unionsparteien angestrebte Zielgröße zur Aufnahme von 200 000 Geflüchteten jährlich, mit der Möglichkeit der Ausweitung bzw. der Reduzierung festgelegt durch ein vom Bundestag zu verabschiedendes Gesetz, ab. „Die Gewährleistung des Grundrechts auf Asyl und der Genfer Flüchtlingskonvention sind in diesem Modell einer Flüchtlingsbegrenzung nicht gesichert.
In dem vom Sprecher des Kölner Runden Tischs Wolfgang Uellenberg – van Dawen und den stellvertretenden Sprecherinnen Hannelore Bartscherer, Vorsitzender des Katholikenausschusses und Pfarrerin Reinhild Widdig unterschriebenen Brief heißt es abschließend:
„In weiten Teilen der Gesellschaft und der demokratischen Parteien besteht Übereinstimmung darüber, auf unser Grundgesetz und die ihm zu Grunde liegenden Werte zu verweisen, wenn wir Orientierungen und Maßstäbe für das Zusammenleben in einer von Vielfalt der Kulturen und Religionen bestimmten Gesellschaft bestimmen. Dies können wir gegenüber denen, die in unser Land gekommen sind und noch kommen werden glaubwürdig aber nur dann tun, wenn wir uns selbst an das Grundgesetz und seine Werte und damit an die von Deutschland eingegangenen völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen halten. Es geht gerade in der Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik nicht nur um die, die zu uns kommen wollen, sondern ebenso um uns selbst.“
Autoren: Wolfgang Uellenberg – van Dawen und Claus-Ulrich Prölß