Bundesagentur für Arbeit finanziert Deutschkurse für Geflüchtete

Die Bundesagentur für Arbeit finanziert Kurse zur Vermitttlung von Basiskenntnissen der deutschen Sprache. Bis zu acht Wochen (max. 320 Unterrichtsstunden) können Ausländerinnen und Ausländer gefördert werden, die bei Eintritt in die Maßnahme eine Aufenthaltsgestattung bzw. eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) besitzen, nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat nach § 29a Asylgesetz stammen und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist.

Förderfähig sind Personen aus folgenden Herkunftsländern: Syrien | Eritrea | Irak | Iran.

Detaillierte Informatioen finden Sie hier im Flyer GBW .

Quelle: GBW Berufsbildungswerk Köln gGmbH