Handlungsmöglichkeiten zur Vermeidung rassistischer Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe

Abschlussbericht des Projektes

Rassistische Diskriminierung bei der Vergabe von Wohnungen ist leider auch in Köln nichts neues. Ein Blick in die Geschichte der Einwanderung in unserer Stadt zeigt, dass Menschen mit internatio-naler Geschichte es von Beginn an schwer hatten, eine für sie geeignete und bezahlbare Wohnung zu finden. Obwohl es keine Wohnungsanzeigen mit dem Hinweis „keine Ausländer“ mehr gibt und sich das gesellschaftliche Klima gewandelt hat, erleben immer noch allzu viele Menschen, dass sie bei der die Vermietung einer Wohnung auf Grund von abwertenden Zuschreibungen zu ihrer oftmals vermuteten Herkunft, ihrem Namen, ihrem Aussehen, ihrer Sprache, nicht erfolgreich sind, dass ihre Anfragen auf Wohnungsanzeigen nicht beantwortet, sie auch bei erfolgreicher Vorstellung abgewimmelt oder bei der Vergabeentscheidung nicht berücksichtigt werden. Viele Ratsuchende wenden sich an die Allgemeinen Diskriminierungsbüros oder an andere Beratungsstellen für Migrantinnen und Migranten, aber nur die wenigsten wagen es zu klagen. Rassistische Diskriminie-rung bei der Wohnungsvergabe ist jedoch ein Thema in der Öffentlichkeit, für die Medien und die Politik und auch ein Dauerbrenner in der Satire.

Gestützt auf Umfragen der Allgemeinen Gleichbehandlungsstelle des Bundes zuletzt aus dem Jahr 2020, in denen 83 Prozent der befragten Menschen mit internationaler Geschichte die Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe als häufigste Form nennen, hat der Kölner Runde Tisch eine wissenschaftliche Betrachtung in Auftrag gegeben, die als qualitative Studie diese Diskriminierung auf dem Kölner Wohnungsmarkt in vielfältiger Form belegt.

Wir haben diese Bestandsaufnahme im März 2022 veröffentlicht und die Resonanz hat deren Ergebnisse bestätigt. Die in der Studie aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten haben wir insgesamt in zwei Workshops mit Expertinnen und Experten aus der Stadtgesellschaft und der Verwaltung der Stadt vertieft. Dabei konnten wir auf gute Beispiele aus anderen deutschen Großstädten zurückgreifen – vor allem aus Dortmund und aus Berlin.

Den Abschlussbericht unseres Projektes mit den Handlungsvorschlägen finden Sie hier.

An erster Stelle steht die Notwendigkeit einer klaren und eindeutigen Positionierung der Stadt Köln für die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und gegen jede Form der rassistischen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Dies beinhaltet auch eine Befassung der zuständigen Ausschüsse und einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit. Diese sollte verknüpft werden mit einer gemeinsamen Initiative aus der Stadtgesellschaft heraus, die insbesondere die Akteure des Wohnungsmarktes einbezieht. Stadt, Wohnungswirtschaft und die Zusammenschlüsse Betroffener sollten regelmäßig zusammenkommen, eine Anlaufstelle die Entwicklung beobachten und Fachdialoge organisieren. Zudem ist eine Unterstützung der Beratungsstellen in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften des AGG notwendig, um Wohnungssuchende zu unterstützen und auch Vermietende über ihre Rechte und Pflichten zu beraten.

(W. Uellenberg – van Dawen)